Rehasport Vergütungssätze – So hoch sind die Abrechnungssätze

Die Vergütungssätze – 80% für deine Übungsleiter-Tätigkeit

Rehasport Vergütungssätze im Übungsleiter-Auftrag.

Wir als gemeinnütziger Rehasport e.V. beauftragen in ganz Deutschland Übungsleiter damit, für uns unsere Rehasportler zu trainieren. Den Übungsleitern muss dafür, neben der Qualifikation im Rehasport, nur ein Trainingsort zur Verfügung stehen. 

Kontaktformular zum Übungsleiter-Auftrag

Unsere Mitgliederbuchhaltung stellt den Krankenkassen dann in Rechnung, dass ihre Mitglieder an unseren Rehasport Gruppen teilgenommen haben. Die vereinbarte Vergütung für den Rehasport wird also von unserer Mitgliederbuchhaltung mit den Kostenträgern abgerechnet 

Wenn wir für unseren Verein von der Rehasport Vergütung, dann die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Abrechnungsgebühren usw. bezahlt haben, bleiben immer noch ziemlich genau 80% der an uns überwiesenen Rehasport Vergütung übrig. 

Da wir gemeinnützig sind, dürfen wir mit diesem Geld ausschließlich den Sport fördern. Die von uns beauftragten Übungsleiter stellen uns also alles, was wir nicht direkt selbst für die Förderung des Sport ausgeben, für Ihre erbrachte Übungsleitertätigkeit in Rechnung. 

Dabei solltest du als beauftragter Übungsleiter bitte immer auch selbst im Blick haben, welche unserer Vereinsmitglieder, du wie häufig trainiert hast.

Reha-Träger:

Vergütungssätze im Rehabilitationssport werden durch die sogenannten Rehabilitationsträger vereinbart. 

  • Gesetzliche Krankenkassen
  • Gesetzliche Unfallversicherungsträger
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung 
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte 
  • Träger der Kriegsopferversorgungund
  • Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e. V.
  • Deutscher Behindertensportverband e. V.
  • Deutscher Olympischen Sportbund
  • Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V.
  • Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V.
  • Deutscher Verband für Gesundheitssport und Sporttherapie e. V.
  • Bundesverband Rehabilitationssport | RehaSport Deutschland e.V. (RSD)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung 
  • Weibernetz e. V.

Um die Vergütungssätze im Rehasport koordiniert zu vereinbaren, haben sich die Reha-Träger zur Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) zusammengeschlossen. Die BAR gibt also nicht nur die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining heraus, sondern koordiniert auch die Vergütungssätze im Rehasport. 

Grundsätzlich muss die Teilnahme am Rehasport für die Teilnehmer immer kostenlos sein, wenn dafür bereits eine Krankenkasse oder ein Rentenversicherungsträger die Kosten trägt. 

Duschwasser, Eintrittsgelder (z.B. in ein Schwimmbad), Umkleidemöglichkeiten usw. sind dann durch die Vergütung im Rehasport vollständig abgegolten.

Wenn also mit einem Kostenträger eine gültige Übernahme der Rehasport Vergütung vereinbart wurde, dürfen vom Teilnehmer keine Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen, Nutzungsgebühren o.ä. erhoben werden. 

Hingegen müssen die Kosten für Sportbekleidung und Sportausrüstung nicht vom Rehasportanbieter getragen werden. Trainingsanzug, Sporthemd, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Schläger usw. sind also nicht in der Vergütung für den Rehasport vereinbart und müssen somit vom Teilnehmer selbst gekauft werden. 

Um die Vergütung abrechnen zu können, muss der Rehasportler durch Kugelschreiber Unterschrift auf einer Papier Teilnehmerliste bestätigen, dass er auch tatsächlich teilgenommen hat. Da es kein digitales Rezept im Rehasport gibt, kann es auch keine digitale Abrechnung im Rehasport geben. 

Wichtig ist hierbei, dass die Bestätigung durch die Teilnehmer Unterschrift erst nach vollständig erbrachter Leistung erfolgen darf. 

Wenn ein Teilnehmer nur 44 Minuten am Rehasport teilgenommen hat, darf er nicht auf der Teilnehmerliste unterzeichnen, da die Leistung erst nach 45 Minuten vollständig erbracht worden wäre. 

Das Umkleiden oder das Unterschreiben gehören nicht in die 45 Minuten des Rehasports hinein gerechnet. Die Zeit dafür ist also nicht in der Rehasport Vergütung vereinbart. 

Auch wird natürlich nur der Rehasport in anerkannten Gruppen vergütet. Sollte die Gruppe also von einem nicht qualifizierten Übungsleiter geleitet worden sein, war das Angebot kein Rehasport und es dürfen keine Teilnehmer Unterschrift erfolgen. 

Gerne können wir für dich überprüfen, ob die Übungsleiter an deinem Trainingsort, für unsere Rehasportler trainieren dürfen:

 

Die Vergütungssätze für Rehasport 2024

Alles in allem existieren aktuell über 14.000 unterschiedliche Vergütungssätze im Rehasport. Das liegt an den zahlreichen kombinierbaren Fragestellungen zur Teilnahme:

  • In welchem der 16 Bundesländer wurde am Rehasport teilgenommen?
  • An welcher der 9 Rehasport Leistungen wurde teilgenommen?
  • Welche der 9 Kassenarten trägt die Kosten?
  • Zu welchem Zeitpunkt der aktuell gültigen 11 Preisanpassungen wurde am Rehasport teilgenommen?  

Sehr kompliziert, aber keine Sorge. Wenn wir dich als Übungsleiter damit beauftragen, an deinem Trainingsort für uns unsere Rehasportler zu trainieren, hast du mit den unterschiedlichen Vergütungssätzen normalerweise keinen Aufwand.

Die Abrechnung der zahlreichen Vergütungssätze übernimmt unsere Mitgliederbuchhaltung. 

Und du stellst uns für deine Übungsleitertätigkeit immer exakt 80% der Vergütung in Rechnung. Dazu solltest du als beauftragter Übungsleiter immer einen Überblick darüber haben wann, wer, wo und wie unsere Vereinsmitglieder an unseren Rehasportgruppen teilgenommen haben.

Die einzelnen Rehasport Vergütungsvereinbarungen mit den Kostenträgern

Rehasport Vergütungssätze und die Fitnessbranche – So kannst du vergleichen

Grundsätzlich erfolgt die Vergütung im Rehasport immer pro einzelner Teilnahme. Das macht es gerade für die Fitnessbranche schwierig, unseren Auftrag “für uns, unsere Rehasportler trainieren zu dürfen”, zu verstehen. 

Ein Fitnessstudio-Mitglied bringt dem Fitnessstudio auch dann Geld, wenn es niemals ins Fitnessstudio geht. 

Dass ein Fitnessstudio Mitglied, welches ohne Training nach dem Prinzip der Superkompensation keinen Trainingserfolg erzielt und daher keine Folge Mitgliedschaft abschließt, ist dabei die negative und sehr oft ausgeblendete Kehrseite der Medaille. Wenn der Übungsleiter nicht dem Prinzip der Superkompensation folgt, führt das immer automatisch zu einer sehr geringen Vergütung. Nicht nur im Rehasport, sondern immer auch in der Fitnessbranche. 

Im Rehasport erfolgt die Vergütung hingegen nur dann, wenn zuvor auch am Rehasport teilgenommen wurde.

Das oberste Ziel unserer beauftragten Übungsleiter muss es also sein, dass unsere Rehasportler zwei Mal pro Woche am Rehasport teilnehmen und nach dem Prinzip der Superkompensation trainiert werden. 

Ein Rehasportler der zwei Mal pro Woche am Rehasport teilnimmt, bringt dem Rehasportanbieter nicht nur direkt eine hohe Vergütung sondern führt auch dazu, dass sich ein Trainingserfolg einstellt. Und wer einen Trainingserfolg hat, schließt auch ein Folgeabo ab.

Jemand der Sport macht, wird Sport kaufen.

Jemand der keinen Sport macht, wird keinen Sport kaufen.

Wenn du für uns unsere Rehasportler nach dem Prinzip der Superkompesation trainierst, kannst du direkt hohe Einnahmen durch die Rehasport Vergütung erzielen.

Und im zweiten Schritt, also indirekt, kannst du durch die Superkompensation noch deutlich höhere Einnahmen durch den Abschluss von Mitgliedschaften erzielen. 

Alles steht und fällt damit, ob du es schaffst, unsere Rehasportler zwei Mal pro Woche für uns zu trainieren. 

Es macht allerdings überhaupt keinen Sinn zu errechnen, wie viel dir ein einzelner Rehasportler, den du für uns trainierst, einbringen würde. 

Das liegt daran, dass es Rehabilitationssport-Leistungen gibt, an welchen 20, 15, 10 oder sogar nur 5 unserer Rehasportler teilnehmen dürfen. Dabei gilt: “Je weniger Teilnehmer teilnehmen dürfen, desto höher fällt die vereinbarte Vergütung pro Teilnehmer aus”. 

Auch haben einige Rehabilitationssport Leistungen eine Länge von 45 Minuten und einige von 60 Minuten. Hier greift die Regel: “Je länger teilgenommen werden darf, desto höher fällt die vereinbarte Verfügung aus.“ 

Zudem wird Rehasport im Wasser höher vergütet, als wenn dieser im Trockenen stattfinden würde. 

Um die Vergütung aus dem Rehasport also mit der Fitnessbranche vergleichbar zu machen, hat es sich bewährt, immer mit ausgelasteten, also immer mit vollen Gruppen zu kalkulieren und die Vergütungsvereinbarung immer auf 60 Minuten zu rechnen. 

Die dadurch einfach zu vergleichenden Rehasport Vergütungssätze zeigen dir jetzt ganz genau, was du uns für 60 Minuten in Rechnung stellen kannst, wenn du eine ausgelastete Gruppe für uns trainierst:

  • Rehabilitationssport, allgemein = 95,84€/Std.
  • Rehabilitationssport für Kinder, allgemein = 96,96€/Std.
  • Rehabilitationssport im Wasser = 133,44€/Std.
  • Rehabilitationssport für Kinder im Wasser = 137,06€/Std.
  • Rehabilitationssport in Herzgruppen = 153,60€/Std.
  • Rehabilitationssport in Kinderherzgruppen = 142,16€/Std.
  • Spezielle Gruppen für schwerstbehinderte Menschen = 99,90€/Std.
  • Spezielle Gruppen für schwerstbehinderte Kinder = 94,77€/Std.

>80% für deine Übungsleiter-Tätigkeit  – Rehasport Vergütungssätze für „ganz schlaue“

100% Einnahmen aus der Vergütung des Rehasport.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Das bedeutet, dass wir 100% der Vergütung aus dem Rehasport ausschließlich für unseren gemeinnützigen Zweck, “Die Förderung des Sports” ausgeben dürfen.

Das, was der gemeinnützige Rehasport e.V. tut, muss der Gemeinschaft nützen. 

Damit uns mehr Mittel zur Verfügung stehen, um unserem gemeinnützigen Zweck zu dienen, sind wir durch das Finanzamt von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit.

Von den 100% aus der Vergütung des Rehasport stehen uns aufgrund der Steuerbegünstigung, also mehr Mittel für die “Förderung des Sports” zur Verfügung, als einem wirtschaftlichen Verein.

Wer einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt, kann nicht gemeinnützig sein.

20% Ausgaben für alles, außer deiner Übungsleitertätigkeit

Als gemeinnütziger Verein erhalten wir bei Vertragsabschlüssen für Versicherungen, Verbandsbeiträge und Abrechnungsgebühren sehr günstige Konditionen. 

Zudem sind wir ein sehr großer Verein und erhalten daher bei Vertragsabschlüssen Mengenrabatt. 

Damit wir den Rehasport anbieten dürfen, tragen wir unter Anderem die folgenden Kosten:

Alles in allem bezahlen wir als sehr großer und gemeinnütziger Verein für alles was nicht direkt mit deiner Übungsleiter-Tätigkeit zu tun hat, 20% aus der Vergütung des Rehabilitationssport. 

Ein kleinerer und/oder kommerzieller Rehasportanbieter muss dafür 40% bezahlen, da die Mitgliederstärke und/oder Gemeinnützigkeit fehlt. 

Nachdem Beiträge, Gebühren und Versicherungsschutz für die “Förderung des Sports” bezahlt sind, bleiben 80% über, welche wir in nichts anderes als die Übungsleiter-Tätigkeit stecken dürfen!

100% – 20% = >80% für „ganz schlaue“

Manchmal werden wir von Sportstudios und Übungsleitern kontaktiert, die meinen einen Weg gefunden haben, >80% aus der Rehasport Vergütung für die Übungsleiter-Tätigkeit verdienen zu können. 

Also mehr also über die Übungsleiter-Beauftragung durch uns als gemeinnützigen Verein. 

Die 3 “schlauen” Wege können so aussehen: 

1. Vertragsabschluss bei nur einem Abrechnungsdienstleister:

Ein Abrechnungsdienstleister übernimmt die Abrechnung der Rehasportverordnungen mit den Kostenträgern. Einfach gesagt, stellt ein Abrechnungsdienstleister im Rehasport der jeweiligen Krankenkasse in Rechnung, dass deren Versicherte am Rehasport teilgenommen haben. 

Wir selbst bezahlen aufgrund unserer Gemeinnützigkeit und aufgrund unserer Vereinsgröße an unseren Abrechnungsdienstleister 1,58%. 

Wenn ein Sportstudio oder ein Übungsleiter jetzt also die Idee hat, für einen ähnlich geringen Prozentsatz, Rehasport Rezepte abrechnen zu können, ist das auf den ersten, “schlauen” Blick richtig. 

Dann fehlt jedoch noch eine Anerkennung als Anbieter der medizinisch notwendigen Leistung, Rehabilitationssport. Zudem fehlt vollständig der Versicherungsschutz. 

Mit nur einem Vertrag bei einem Abrechnungsdienstleister, kann und darf der Rehasport also überhaupt nicht angeboten werden. 

In diesem 1. “schlauen” Weg liegt die Vergütung der Übungsleitertätigkeit bei 0% bis <0%.

2. Vertragsabschluss bei einem wirtschaftlichen Rehasportverein:

Wirtschaftliche Vereine sind nicht gemeinnützig, sondern führen durch das Anbieten von Rehasport, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Einen wirtschaftlichen Verein erkennst du daran, dass dieser einen Geschäftsführer hat, der die wirtschaftlichen Geschäfte führt. 

Kommerziellen Rehasportvereine müssen Gewinne machen. 

Die Vergütung im Rehasport ist für alle Rehasportanbieter gleich.

Es macht also, was die Vergütung angeht, für den Rehasportanbieter keinen Unterschied, ob er gemeinnützig oder wirtschaftlich tätig ist.

100% können nicht >100% sein.

Ein Wirtschaftlicher Rehasportverein hat aus der Vergütung des Rehasport also dieselben Einnahmen, wie wir als gemeinnütziger Rehasportverein. 

Aber wie kann es dann sein, dass es kommerzielle Rehasportanbieter gibt, welche >80% in die Übungsleiter-Tätigkeit stecken? 

Das hat zwei Gründe: 

1.) Zusätzliche Kosten für Rehasportler, Sportstudios und Übungsleiter:

Bei wirtschaftlichen Rehasportvereinen müssen Sportstudios und Übungsleiter möglicherweise eine Partnerschaftsgebühr oder Kooperationsgebühr bezahlen.

Zudem verlangt ein Wirtschaftlicher Verein für das Anmelden eines neuen Übungsleiters möglicherweise eine Service Gebühr von dir.

Auch für das Anmelden einer neuen Gruppe werden Sportstudios und Übungsleiter möglicherweise zur Kasse gebeten.

Obendrein müssen die Rehasportler möglicherweise eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Wirtschaftlichen Verein abschließen.

Sportstudios, Übungsleitern und Rehasportlern werden also noch jede Menge teure Sachen verkauft, wodurch der Wirtschaftliche Verein Einnahmen >100% erwirtschaftet. 

Du erkennst aber schon jetzt, dass du für deine Übungsleitertätigkeit in diesem “schlauen” Weg nicht bei >80, sondern nur bei <80 landen kannst. 

2. Kein Versicherungsschutz für Rehasportler, Sportstudios und Übungsleiter:

Wirtschaftliche Rehasportvereine schließen möglicherweise keine Unfallversicherung und keine Haftpflichtversicherung für deren eigene Vereinsmitglieder ab. 

Wer also eine Übungsleiter-Tätigkeit für einen wirtschaftlichen Rehasportverein erbringt, hat möglicherweise keine Unfallversicherung und möglicherweise keine Haftpflichtversicherung. Sportstudios und Übungsleiter müssen den Versicherungsschutz also selbst abschließen und selbst bezahlen. 

Rehasportler sind zumindest von Behinderung bedroht. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko, dass es beim Rehasport zu einem Unfall oder Schaden kommt. Das Risiko liegt für Versicherungsunternehmen also höher, als z.B. bei Fitnessstudio-Mitgliedern.

Wenn das Sportstudio oder der Übungsleiter selbst Versicherungen für den Rehasport abschließen muss, ist das aufgrund fehlender Größe und fehlender Gemeinnützigkeit mit 40% der Gesamtvergütung aus dem Rehasport, extrem teuer. 

Die Alternative besteht darin, keine Versicherungen abzuschließen und anstelle dessen dann selbst die Kosten für Unfälle und Schäden zu tragen. Dann können sich Sportstudios und Übungsleiter den Rehasport aber auch direkt sparen, da ein Verzicht auf den Versicherungsschutz ohnehin in die Insolvenz führt. 

In diesem 2. “schlauen” Weg liegt die Vergütung der Übungsleitertätigkeit bei <60% bis <0%.

3. Vertragsabschluss in einem Schneeballsystem: 

Ob es beim Rehasport in einem Schneeballsystem einen Versicherungsschutz in Unfall- und Haftpflicht gibt, können wir nicht beantworten. Vermutlich aber nicht, so dass das Sportstudios und Übungsleiter 40% aus der Gesamtvergütung des Rehasport dafür ausgeben müssen. Damit liegen wir schon jetzt also bei 

Der Rehasport im Schneeballsystem funktioniert so: Anfänglich werden die Sportstudios und Übungsleiter mit einer Vergütung der Übungsleitertätigkeit von >80% gelockt.

Da mit >80% gelockt wird, obwohl nur maximal 80% für die Übungsleitertätigkeit zur Verfügung stehen, müssen immer neue Sportstudios und Übungsleiter angeworben werden. Der Schneeball muss also “bergab” rollen und dabei immer größer werden. 

Je länger sich Sportstudios und Übungsleiter im „Schneeball“ befinden, desto unpünktlicher werden vermutlich die Auszahlungen und es fehlt von Mal zu Mal immer etwas mehr von der Vergütung aus dem Rehasport. 

In diesem 3. “schlauen” Weg liegt die Vergütung der Übungsleir-Tertätigkeit, anfänglich bei <60% und rollt dann mit dem Schneeball bergab, Richtung <0%.

Fazit zu >80% für deine Übungsleitertätigkeit

Alle drei “schlauen” Wege führen nicht dazu, dass für deine Übungsleiter-Tätigkeit >80% vergütet wird.

Sie führen zu <60% bis <0%. 

Alle drei “schlauen” Wege bringen dir aber auf jeden Fall jede Menge Ärger, den du dir ganz einfach sparen kannst, indem du vor einem Vertragsabschluss deinen Kopf benutzt. 

Wenn keiner der aufgeführten 3 “schlauen” Wege etwas für dich ist, solltest du dich darum bewerben, für uns als gemeinnützigen Verein, unsere Mitglieder an deinem Trainingsort für uns im Rehasport zu trainieren.

Kontaktformular zur Rehasport Vergütung

Wir leiten dich Schritt für Schritt an, so dass wir bald auch an deinem Trainingsort der Rehasport vergütet werden kann:

Kommentare

  • Hermann Hoffmann
    13. Januar 2024 at 12:57

    Hallo, deine Beiträge sind wie ein kleiner Schatz des Wissens. Bitte lass uns mehr davon haben! Herzliche Grüße

  • ChatGPT 3.5
    6. März 2024 at 7:20

    Der Artikel bietet einen Überblick über die Vergütungssätze, die für die Durchführung von Rehabilitationssportleistungen durch Übungsleiter und Therapeuten festgelegt sind. Diese Vergütungssätze werden von den Krankenkassen erstattet und können je nach Bundesland und Vertragslage variieren.

    Es wird erklärt, dass die Vergütungssätze für Rehasport in Verträgen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern festgelegt werden. Dabei spielen Faktoren wie die Qualifikation der Übungsleiter, die Dauer der Rehabilitationseinheiten und die Gruppengröße eine Rolle.

    Der Artikel gibt Einblicke in die aktuellen Vergütungssätze und erklärt, wie diese berechnet werden. Zudem werden verschiedene Modelle der Vergütung diskutiert, darunter die Abrechnung nach Einzelleistungen oder Pauschalen.

    Es werden auch Herausforderungen und Diskussionen im Zusammenhang mit der Vergütung von Rehasportleistungen aufgezeigt, wie zum Beispiel die Forderungen nach angemessener Bezahlung für die erbrachten Leistungen.

    Insgesamt bietet der Artikel eine informative Ressource für Übungsleiter, Therapeuten und andere Fachleute im Gesundheitswesen, um ein besseres Verständnis für die Vergütungssätze im Bereich des Rehabilitationssports zu entwickeln und die entsprechenden Abrechnungsprozesse zu optimieren.

  • Veronica
    24. März 2024 at 12:01

    Über unsere Mitgliederbuchhaltung werden die Mitglieder, die an unseren Reha-Übungsgruppen teilnehmen, dann den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der vereinbarten Reha-Übungsvergütung erfolgt über unsere Mitgliedskonten. Wenn wir die Entschädigungen unseres Rehasport-Vereins, die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Entschädigungsgebühren usw. bezahlt haben, bleiben uns ziemlich genau 80 % der Rehasport-Entschädigung. Da wir eine gemeinnützige Organisation sind, können wir diese Mittel ausschließlich zur Förderung des Sports verwenden. Unsere On-Demand-Trainer berechnen uns etwas, das wir aufgrund des von ihnen angebotenen Coachings nicht direkt zur Förderung des Sports verwenden. Als Trainer sollten Sie immer darauf achten, welche unserer Vereinsmitglieder Sie wie oft trainiert haben.Reha-Anbieter:Reha-Sporthonorare werden sog. vereinbart. unter Rehabilitatoren. Gesetzliche KrankenkassenObligatorische UnfallversicherungsträgerObligatorische Rentenversicherungsträger Bäuerliche Rentenversicherungsträger Betreuer von Kriegsopfern undOsteoporose-Bundesselbsthilfe Gesellschaft e.V.Deutscher Behindertensportverband e.V.Deutscher Olympischer Athletenverband e.V. Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sty e . V.Bundesverband des Rehabilitationssports | RehaSport Deutschland e.V. (RSD) KV-Bundesvereinigung Weibernetz e.V.Um den Anteil der Reha-Sportgebühren zu koordinieren, haben sich Reha-Anbieter zum Bundesrehabilitation e.V. zusammengeschlossen. (BAR). BAR unterzeichnet nicht nur den Rahmenvertrag für Rehabilitationssport und Funktionstraining, sondern koordiniert auch die Bonussätze für Rehabilitationssport. Grundsätzlich sollte die Teilnahme am Rehabilitationssport für Teilnehmer immer dann kostenlos sein, wenn die Krankenkasse oder Rentenversicherung die Kosten bereits übernimmt. Duschwasser, Eintrittsgelder (z. B. ins Schwimmbad), Umkleidekabinen usw. sind dann vollständig im Reha-Sportbeitrag enthalten.Soweit mit dem Kostenträger ein Anspruch auf den Reha-Sportbeitrag vereinbart wurde, ist der Teilnehmer nicht zur Zahlung von Zuzahlungen berechtigt, es werden Zusatzbeiträge, Nutzungsentgelte etc. erhoben. Die Kosten für Sportbekleidung und -ausrüstung sollten jedoch nicht vom Reha-Sportanbieter übernommen werden. Sportanzug, Sportshirt, Sporthose, Sportschuhe, Badebekleidung, Vereine usw. können daher nicht in die Reha-Sportgebühren einbezogen werden, sondern müssen vom Teilnehmer selbst erworben werden. Um die Preise zu ermitteln, muss der genesende Athlet die Teilnahme bestätigen, indem er die Teilnehmerliste auf Papier mit einem Stift unterschreibt. Da es im Rehabilitationssport kein digitales Rezept gibt, kann es auch im Rehabilitationssport kein digitales Rezept geben. Wichtig ist, dass die Unterschriften der Teilnehmer erst nach vollständiger Beendigung des Gottesdienstes bestätigt werden können. WENN DER TEILNEHMER NUR 44 MINUTEN TEILGENOMMEN HAT, KANN ER NICHT IN DIE TEILNEHMERLISTE HINZUGEFÜGT WERDEN, DA DIE LEISTUNG VOR 45 MINUTEN VOLLSTÄNDIG ERWÄHNT WÄRE. Die 45-minütige Rehabilitation beinhaltet keinen Kleidungswechsel und keine Unterschrift. Diese Zeit kann nicht in der Reha-Sportbar vereinbart werden. Selbstverständlich werden nur genehmigte Gruppen-Rehabilitationssportarten erstattet. Wenn die Gruppe von einem unqualifizierten Trainer geleitet wurde, handelte es sich bei dem Angebot nicht um einen Rehabilitationssport und kein Teilnehmer konnte unterschreiben. Gerne prüfen wir, ob die Trainer in Ihrem Trainingszentrum unsere rehabilitierten Sportler trainieren dürfen: Insgesamt gibt es im Reha-Sport derzeit über 14.000 verschiedene Prämien. Dies ist auf mehrere kombinierbare Fragen zur Teilnahme zurückzuführen:In welchen der 16 Bundesstaaten nahm Rehabilitationssport teil?An welchen 9 Rehabilitationssportangeboten nahm der Teilnehmer teil?Welche der 9 Arten von Krankenversicherungen decken sie ab? ?An welchen der 11 aktuellen Tarifänderungen beteiligte sich der Rehabilitationssport? Sehr schwierig, aber keine Sorge. Wenn wir Dich zum Trainer machen, der unsere Reha-Studenten in Deiner Trainingseinrichtung ausbildet, musst Du Dich in der Regel nicht mit diversen Gebühren befassen. Die Abrechnung vieler Gebühren erfolgt über unsere Mitgliederbuchhaltung. Und Sie stellen uns für Ihre Bildungsaktivitäten immer genau 80 % Ihrer Vergütung in Rechnung. Als Trainer sollten Sie stets den Überblick darüber haben, wann, wer, wo und wie unsere Vereinsmitglieder an unseren Reha-Übungsgruppen teilgenommen haben.Individuelle Reha-Übungsgebührenvereinbarungen mit KostenträgernHier finden Sie die Gebührenprozentsatzsuche. Mitglied im Bundesrehabilitationssportverband RehaSport Deutschland e.V.:BelohnungsquoteRehaSport-Prozente und die Fitnessbranche – so können Sie vergleichenGrundsätzlich zielt die Belohnung im Rehasport immer auf die persönliche Teilnahme ab. Dies ist verständlich in unserer Mission, „unsere rehabilitierten Sportler zu schmieren und zu trainieren“, insbesondere für die Fitnessbranche. Gym bringt Geld ins Fitnessstudio, obwohl er nie ins Fitnessstudio geht. Dass ein Turner ohne Überkompensation keine Trainingserfolge erzielt und daher keine Folgemitgliedschaften annimmt, ist eine negative und oft übersehene Seite der Medaille. Wenn ein Trainer den Grundsatz der Übervergütung nicht befolgt, führt dies immer automatisch zu einem sehr niedrigen Honorar. Nicht nur im Rehabilitationssport, sondern auch in der Fitnessbranche. Erholungssportarten werden jedoch nur vergütet, wenn sie zuvor Erholungssportarten betrieben haben.Das Endziel der Trainer sollte daher sein, dass unsere Erholungssportler zweimal pro Woche an Erholungssportarten teilnehmen und entsprechend den Erholungssportarten trainieren. Prinzip der Überkompensation. Ein rehabilitierter Sportler, der zweimal pro Woche Reha-Sport betreibt, bringt dem Reha-Sportanbieter nicht nur eine hohe Belohnung, sondern auch Trainingserfolge. Und alle, denen das Training gelingt, befolgen auch die folgende Reihenfolge.ATHLETEN KAUFEN SPORT.Wer sich nicht dem Sport anschließt, kauft keinen Sport.Wenn Sie unsere rehabilitierten Sportler nach dem Prinzip der Supervergütung trainieren, erhalten Sie direkt eine hohes Einkommen mit der Reha-Ausbildungsvergütung.Und im zweiten Schritt, vielleicht indirekt, können Sie durch den Abschluss einer Supervergütungsmitgliedschaft ein deutlich höheres Einkommen erzielen. Es hängt alles davon ab, ob Sie es schaffen, unsere Reha-Sportler zweimal pro Woche zu trainieren. Gleichzeitig macht es keinen Sinn zu berechnen, wie viel ein einzelner rehabilitierter Sportler, den Sie bei uns trainieren, für Sie verdienen würde. Das liegt daran, dass es Reha-Dienste gibt, die 20, 15, 10 oder sogar nur 5 unserer Reha-Sportler aufnehmen können. Dabei gilt: „Je weniger Teilnehmer teilnehmen dürfen, desto höher ist das vereinbarte Entgelt pro Teilnehmer.“ Außerdem dauern einige Rehabilitationsdienste 45 Minuten und etwa 60 Minuten. Hier gilt: „Je länger man teilnehmen kann, desto höher ist die vereinbarte Summe.“ Außerdem zahlt sich ein erholsamer Sport im Wasser mehr aus, als wenn er an Land ausgeübt würde. Rundum.

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