Gemeinnützige Einrichtung / Gesund & Fit Reha-Sport e.V.

Verzeichnis der Geldauflagenempfänger / Kennziffer: E-08693

Gemeinnütziger Zweck / Förderung des Rehabilitationssport

In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden. Letztere können durch Staats- und Amtsanwälte nur bedacht werden, wenn sie in einem zentralen Verzeichnis der Justiz des Landes registriert sind. Der gemeinnützige Gesund & Fit Reha-Sport e.V. ist beim Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen (Justiz-Online) unter der Kennziffer: E-08693 im Verzeichnis der Geldauflagenempfänger eingetragen. Auch den Richtern dient das Verzeichnis als wesentliche Entscheidungshilfe. 

Der gemeinnützige Gesund & Fit Reha-Sport e.V. bietet Rehabilitationssport für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren an, welche behindert oder von Behinderung bedroht sind.

Die Aufnahme in dieses Verzeichnis ist ausdrücklich solchen Einrichtungen vorbehalten, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52, 53, 54 der Abgabenordnung erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem das Hochladen einer aktuellen Satzung, eines aktuellen Freistellungsbescheid für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer und die Entbindung des Finanzamtes vom Steuergeheimnis, sowie der Verwendungsnachweis der aus diesen Verfahren zugewiesenen und erhaltenen Beträge.

Berichte über die Höhe der erhaltenen Gelder und deren Verwendung, dürfen veröffentlicht werden.

Für die gezahlten Geldauflagen kommt der Spendenabzug nach § 10 b des Einkommensteuergesetzes (§ 9 Nr. 3 des Körperschaftssteuergesetzes) nicht in Betracht. Für erhaltene Geldauflagen dürfen deshalb keine Spendenbestätigungen nach Muster 2 der Anlage 8 der Einkommensteuer-Richtlinien erteilt werden.

Der Gesund & Fit Reha-Sport e.V. ist neben dem Verzeichnis der Geldauflagenempfänger, auch auf Geldauflagenportal.de eingetragen.

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